Navigation und Service

IT-Planungsrat von Bund und Ländern nimmt Arbeit auf

Ausgabejahr 2010
Datum 27.04.2010

Am 22. April 2010 fand im Bundeskanzleramt die erste Sitzung des IT-Planungsrats statt. Im IT-Planungsrat werden Bund und Länder unter Einbindung der Kommunen zukünftig verbindlicher als bisher in den Bereichen IT und E-Government zusammenarbeiten. Mit Artikel 91c des Grundgesetzes, dem Gesetz über die Verbindung der informationstechnischen Netze und dem am 1. April 2010 in Kraft getretenen IT-Staatsvertrag sind die rechtlichen Grundlagen für eine Bund-Länder-übergreifende IT-Zusammenarbeit gelegt. Aufgabe des IT-Planungsrates ist es nun, diesen Rechtsrahmen mit Leben zu füllen.

Herr Bundesminister Pofalla gab in seiner Begrüßung den Mitgliedern des IT-Planungsrat mit auf den Weg: "Die öffentliche IT muss im Interesse des Standorts Deutschland mit den Möglichkeiten und Chancen des technischen Fortschritts Schritt halten – das gilt gerade in Zeiten der Finanz- und Wirtschaftskrise. Mit der Errichtung des IT-Planungsrats haben Bund und Länder eine wichtige Weichenstellung vorgenommen, um die öffentliche IT gemeinsam zu gestalten."
Die Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik und diesjährige Vorsitzende des IT-Planungsrats, Frau Staatssekretärin Rogall-Grothe aus dem Bundesministerium des Innern, zeigte sich zufrieden mit dem Verlauf der ersten Sitzung: "Uns allen ist klar, dass sich weder der Bund noch einzelne Länder auf Dauer leisten können, die Entwicklungen auf dem Gebiet der IT und des E-Government alleine zu bewältigen. Mit dem IT-Planungsrat haben wir die Chance, da, wo es geboten ist, konkrete Erleichterungen für Bürger und Unternehmen auf den Weg zu bringen und flächendeckend sowie fach- und ebenenübergreifend IT-Standards zu setzen. Das ist für mich gelebter Föderalismus. Zusammenarbeit heißt hier, von guten Beispielen zu lernen und diese für viele nutzbar zu machen. Diese neue Form der IT-Zusammenarbeit ist eine große Chance, unser Land weiter zu modernisieren."
Der IT-Planungsrat koordiniert die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Fragen der Informationstechnik, legt fachunabhängige und fachübergreifende IT-Interoperabilitätsstandards und IT-Sicherheitsstandards fest, steuert E-Government-Projekte und übernimmt die Aufgaben für das sogenannte Verbindungsnetz, das einen sicheren Datenaustausch über alle Verwaltungsgrenzen und -ebenen hinweg ermöglichen soll. Durch die Schaffung des IT-Planungsrats sind die bisherigen Verwaltungsstrukturen vereinfacht worden, da in ihm vielfältige Gremien der IT-Steuerung aufgegangen sind.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Diese Seite

© 2023 Verwaltung innovativ

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK