Pressemitteilung
Gesetz zu Neuorganisation der Bundespolizei auf den Weg gebracht
Ausgabejahr 2008
Datum 25.01.2008
Am 25. Januar 2008 hat der deutsche Bundestag das Gesetz zur Neuorganisation der Bundespolizei abschließend beraten und beschlossen.
Nach Beteiligung des Bundesrates und Verkündigung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz in Kraft treten.
Ziel dieses Gesetztes ist, durch die Neuorganisation die Bundespolizei auf allen Ebenen zu straffen.
Hierzu wir die Bundespolizei ab dem 1. März 2008 wie folgt strukturiert :
Die bisherige Mittelbehördenstruktur wird aufgegeben und die Steuerung und Verantwortung der Arbeit der gesamten Bundespolizei wird von dem neuen Bundespolizeipräsidium als Bundesoberbehörde in Potsdam übernommen.
Die bisherigen 19 Bundespolizeiämter werden aufgewertet in dem sie zu neun Polizeidirektionen zusammengefasst werden.
Träger der operativen Polizeiarbeit bleiben weiterhin die Bundespolizeiinspektionen.
Die Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte sollen von administrativen Aufgaben entlastet werden, wodurch die operative Basis um rund 1000 Polizeivollzugskräfte gestärkt werden soll.
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Bundesministeriums des Innern.
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