Pressemitteilung
Schäuble: Bürokratieabbau hat die Gesetzesbücher erreicht: Bundestag beschließt die Streichung von Gesetzen und Rechtsverordnungen im Bereich des Bundesministerium des Innern
Ausgabejahr 2006
Datum 26.02.2006
Der Bundestag hat am 26. Januar 2006 in der 2. und 3. Lesung ein Gesetz zur Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des Innern beschlossen. Damit sollen rund 90 Gesetze und Rechtsverordnungen allein im Bereich des Innenministeriums aufgehoben werden.
Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble: "Gesetze und Verordnungen geben notwendige Regeln für nahezu alle Lebensbereiche vor. Manche Regelungen entfalten heute aber keine praktische Wirkung mehr, weil sie zeitlich überholt sind, der zu regelnde Sachverhalt nicht mehr besteht oder in späteren Gesetzen aufgegangen ist. Im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des Innern können nun rund 90 Regelungen aufgehoben werden. Wir befinden uns damit auf gutem Wege zu einem schlankeren Normenbestand.
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Rechtsbereinigung ist ein Mittel für eine übersichtliche und überschaubare Rechtsordnung. Dieser dauerhafte Prozess beinhaltet ein stetiges Durchforsten der Rechtsordnung nach Möglichkeiten zur Bereinigung und leistet damit einen Beitrag zu den Bemühungen der Bundesregierung um eine bessere Rechtsetzung.
Der umfangreiche Normenbestand der Bundesrepublik Deutschland stellt eine nicht unerhebliche Belastung für den Rechtsanwender, also insbesondere für Bürger, Unternehmen, Verwaltung und Gerichte, dar. Daher besteht für Vorschriften des geltenden Bundesrechts, die zwar formal gelten, heute aber keine praktische Wirkung mehr entfalten, die Notwendigkeit, sie aus dem Bestand des geltenden Rechts zu entfernen.
Das beschlossene Gesetz bereinigt den in der Zuständigkeit des Bundesministeriums des Innern liegenden Normenbestand um diejenigen Gesetze und Rechtsverordnungen, die ihre Bedeutung verloren haben oder jedenfalls nicht mehr zwingend erforderlich erscheinen. Veraltete und überholte Vorschriften werden aufgehoben.
Ein Entwurf zu einem zweiten Rechtsbereinigungsgesetz, das sich dem überholten einigungsbedingten Recht widmet, wird derzeit erarbeitet. Damit ist die Bereinigung des Bundesrechts im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des Innern noch lange nicht abgeschlossen. Ziel ist es, das unnötig bestehende Recht aufzuheben, um so wieder Licht in den Vorschriftendschungel zu bekommen.
An der Bereinigung des Bundesrechts nehmen alle Ressorts teil. Jedes Ministerium ist mit der Bereinigung der in seine jeweilige Zuständigkeit fallenden Rechtsnormen befasst.
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