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Verkündet: Gesetz zur Modernisierung der Strukturen des Besoldungsrechts und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – BesStMG)

Datum 16.12.2019

Mit dem in seinen wesentlichen Teilen am 1. Januar 2020 in Kraft tretenden Gesetz wird das Dienstrecht des Bundes an die geänderten Rahmenbedingungen – insbesondere im Hinblick auf den demografischen Wandel, den damit einhergehenden Fachkräftemangel in verschiedenen Bereichen und die Digitalisierung – angepasst und modernisiert.

Dem Gesetz kommt eine tragende Bedeutung zur Umsetzung der dienstrechtlichen Vereinbarungen im Koalitionsvertrag vom 12. März 2018 zu. Darin hatten sich CDU, CSU und SPD zu einem modernen und attraktiven öffentlichen Dienst bekannt, der mit bestens ausgebildeten und hochmotivierten Beschäftigten seine Aufgaben gut, zuverlässig und effizient erledigt.

Das Gesetz zielt darauf ab, zukunftsorientierte Lösungen bei der Fachkräftegewinnung zu eröffnen, die Flexibilität in der Anwendung der zur Verfügung stehenden Instrumente zu erhöhen und dabei den Verwaltungsaufwand zu verringern. Es schafft damit die Grundlagen dafür, dass der Bund interessierten Bewerbern auch in der Zukunft attraktive, wettbewerbsfähige Angebote machen kann. Zugleich können auch die Leistungen und die Einsatzbereitschaft der beim Bund Beschäftigten besser als bisher honoriert werden. Hierzu sieht das Gesetz umfangreiche Änderungen im Besoldungs-, Versorgungs- und Umzugskostenrecht des Bundes vor, wie z. B.

  • die Flexibilisierung und Erweiterung der Instrumente zur Personalgewinnung und Personalbindung,
  • die Erhöhungen von Zulagenbeträgen sowie die Schaffung neuer Zulagen sowie strukturelle Veränderungen bestehender Zulagentatbestände (Beamte und Soldaten),
  • eine Attraktivitätsoffensive für die Anwärter,
  • Verbesserungen in der Auslandsbesoldung (z.B. bei Einsätzen der Bundespolizei und Bundeswehr oder für begleitende Ehepartner beim Auswärtigen Dienst),
  • die Einführung einer pauschalen Regelung zur Vergütung für Soldaten mit besonderer zeitlicher Belastung,
  • die Möglichkeit zur Honorierung besonderer Einsatzbereitschaft in Krisensituationen,
  • eine Aufwertung der Kindererziehungszeiten in der Beamtenversorgung für vor 1992 geborene Kinder und
  • die attraktive Fortentwicklung des Umzugskostenrechts zur Beförderung der Mobilität (für Beamte und Soldaten).

Eine Zusammenstellung der wesentlichen Dokumente zum BesStMG finden Sie hier.

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