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Open Data

Der offene und strukturierte Zugang zu frei verfügbaren Datenbeständen der öffentlichen Hand ist ein wichtiger Beitrag zur Weiterentwicklung einer Wissensgesellschaft.

Durch die Verwaltung werden zahlreiche Daten erhoben – seien es statistische Daten, Verkehrsdaten oder Geodaten. Diese Daten sollen nicht nur für die Arbeit der Verwaltung genutzt werden, sondern allen zur Verfügung stehen.

Umsetzung §12a EGovG ("Open-Data-Gesetz")

§ 12a EGovG, das „Open-Data-Gesetz“, verpflichtet die Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung unbearbeitete Daten (so genannte "Rohdaten"), die sie zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben erhoben haben, zu veröffentlichen.

Voraussetzung ist, dass die Daten bei der Behörde elektronisch gespeichert sind und in Sammlungen strukturiert, insbesondere in Tabellen oder Listen, vorliegen. Die Bereitstellungspflicht gilt nicht, wenn ein Hinderungsgrund für die Veröffentlichung vorliegt. Ein Hinderungsgrund liegt beispielsweise dann vor, wenn an den Daten kein oder nur ein eingeschränktes Zugangsrecht gemäß §§ 3 bis 6 Informationsfreiheitsgesetz besteht, beispielsweise wenn die Daten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten oder datenschutzrechtliche Reglungen entgegenstehen.

Die Daten sollen maschinenlesbar bereitgestellt und mit Metadaten versehen werden. Metadaten beschreiben die eigentlichen Daten, zum Beispiel wann sie erhoben wurden oder wer die Daten bereitstellt. Die Metadaten werden auf das nationale Metadatenportal GovData eingestellt, damit sie für jedermann auffindbar sind.

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat koordiniert die Umsetzung der Ziele des § 12 a EGovG und die Bereitstellung von Open Data in der Bundesverwaltung.

Ziele von Open Data

Bürger, Unternehmen und zivilgesellschaftliche Akteure können mit offenen Daten innovative Anwendungen zur Erleichterung des Alltags schaffen, neue Geschäftsmodelle erschließen oder neue Bedeutungszusammenhänge aufzeigen. Die Nutzung und Auswertung der Daten kann auch das Vertrauen zwischen Politik und Zivilgesellschaft, zwischen Verwaltung, Wirtschaft und Medien stärken. Nur wer die Fakten kennt, kann passende Ideen und Lösungen finden. Sie sind ein wichtiger Baustein dafür, Entscheidungsprozesse in Staat und Verwaltung transparenter zu machen und eine Beteiligung gut informierter Bürger an Entscheidungsprozessen zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang bildet Open Data einen wichtigen Stützpfeiler für Open Government.

Auch die Verwaltung selbst kann von offenen Daten profitieren, etwa indem Behörden die Daten anderer Behörden oder Verwaltungsebenen einfacher finden und für eigene Aufgaben nutzen können.

Die Bereitstellung von Verwaltungsdaten zur Weiterverwendung und Weiterverbreitung, kurz "Open Data", ist die Grundlage für ein offenes Verwaltungshandeln.

Open Data kann:

  • den Austausch innerhalb der Verwaltung stärken, z.B. durch die Nutzung von bislang unbekannten Daten anderer Behörden
  • Transparenz erhöhen, z.B. durch die Veröffentlichung des Bundeshaushalts
  • Teilhabe fördern, z.B. indem offene Daten als Grundlage bei Beteiligungsverfahren für Infrastrukturmaßnahmen dienen,
  • neue Kooperationsformen ermöglichen, z.B. in Form von Wirtschaft oder Zivilgesellschaft, die auf Basis von Umweltdaten neue Anwendungen für Bürgerinnen und Bürger entwickeln

Open Data in der Bundesverwaltung umsetzen

Eine standardmäßige Veröffentlichung von Daten bedeutet einen Paradigmenwechsel in der deutschen Verwaltungskultur und stellt neue Anforderungen. Es gilt Open Data in laufende Arbeits-prozesse einzubeziehen und dabei den Zusatzaufwand möglichst gering zu halten. Dies ist mit einem durchdachten Konzept möglich, das auch die technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen miteinbezieht. Die Veränderungen und neuen Arbeitsschritte bedürfen einer kommunikativen Begleitung. Denn der Nutzen von Open Data hängt auch davon ab, wie stark Wissen und Bewusstsein zum Umgang mit Daten in der Behörde verankert werden.

Das Kompetenzzentrum Open Data im Bundesverwaltungsamt – Zentrale Beratungsstelle bei Umsetzungsfragen

Um den bei den Behörden für die Bereitstellung offener Daten notwendigen Kulturwandel aktiv zu begleiten, hat die Bundesregierung beim Bundesverwaltungsamt das Kompetenzzentrum Open Data (CCOD) eingerichtet. Das CCOD nimmt die Aufgaben der zentralen Stelle nach § 12a Abs. 9 EGovG wahr. Zu diesen Aufgaben gehört die Beratung bei konkreten Fragen zur Umsetzung von Open Data in der Bundesverwaltung. Das CCOD wirkt aktiv am Kompetenzaufbau im Umgang mit offenen Behördendaten mit. Darüber hinaus ist das CCOD Ansprechstelle für entsprechende Stellen der Länder.

Alle Informationen über die Leistungen des CCOD, das Handbuch für offene Verwaltungsdaten des BVA sowie ergänzende Leitfäden finden Sie auf opendata.bund.de.

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