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Regierungsprogramm „Digitale Verwaltung 2020“ (18. Legislaturperiode)

Das Bundeskabinett hat am 17. September 2014 das vom Bundesminister des Innern vorgelegte Programm "Digitale Verwaltung 2020" beschlossen.

Als Regierungsprogramm zur Verwaltungsmodernisierung der 18. Legislaturperiode greift es Forderungen des Koalitionsvertrages nach verbindlichen Standards zur flächendeckenden Digitalisierung der Verwaltung auf. Ziele der Bundesregierung sind effiziente elektronische Verwaltungsarbeit im Bund (z.B. Einführung der elektronischen Akte bis 2020) und - zusammen mit Ländern und Kommunen - einfache, schnelle, weil über die Ebenen hinweg elektronische staatliche Dienstleistungen. Der Bund sucht hier den engen Schulterschluss mit dem IT-Planungsrat und den Fachministerkonferenzen der Länder, um unnötige Bürokratie abzubauen und so Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen Freiräume zu schaffen. Im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens hatte das Bundesministerium des Innern den Auftrag erhalten, einen ressortübergreifenden "Masterplan zur Umsetzung des E-Government-Gesetzes" vorzulegen. Die Maßnahmen für eine koordinierte und konsequente Umsetzung des Gesetzes im Bund fließen in die "Digitale Verwaltung 2020" ein.

Der am 17. Mai 2017 vom Kabinett beschlossene Evaluierungsbericht 2016 erfüllt den im Programm definierten Auftrag, den Umsetzungstand des E-Government-Gesetzes und den Fortschritt der Vorhaben in der Bundesverwaltung in 2016 zu ermitteln und entsprechend zu informieren. Ebenso ist festgeschrieben, in den Jahren 2018 und 2020 über die weitere Fortentwicklung zu berichten.
Die Ergebnisse der Evaluierung zeigen, dass die bereits in Kraft getretenen Umsetzungsverpflichtungen in weiten Teilen erreicht werden und damit wichtige Grundlagen für Vernetzung und Interoperabilität geschaffen wurden.

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