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Digitale Erklärungen (Normenscreening)

Die Kommunikation mit der Verwaltung gestaltet sich für Bürger und Unternehmen oftmals unnötig kompliziert. So fordern viele Arbeitsabläufe händische Unterschriften, gegebenenfalls sogar das persönliche Erscheinen. Diese strengen Vorgaben sind an einigen Stellen berechtigt, an anderen jedoch nicht mehr zeitgemäß.

Die Bundesregierung möchte daher die Arbeitsabläufe der Behörden durch die Nutzung digitaler Verfahren vereinfachen. Das Ziel: Wo immer möglich, sollen Verwaltungsleistungen auch elektronisch angeboten werden.

In einem ersten Schritt wurde das bestehende Recht auf verzichtbare Erfordernisse von Schriftform und persönlichem Erscheinen überprüft. Im Jahr 2016 wurden die Ergebnisse dieser Prüfung im Bericht der Bundesregierung zur Verzichtbarkeit der Anordnungen der Schriftform und des persönlichen Erscheinens im Verwaltungsrecht des Bundes veröffentlicht. Die laut Bericht verzichtbaren Vorschriften wurden aufgehoben oder geändert.

Im Rahmen der Rechtsetzung wird vom BMI zudem fortlaufend jeder Entwurf einer Neuregelung auf die Notwendigkeit der Anordnung von Schriftform oder persönlichen Erscheinens geprüft und es werden gegebenenfalls technikoffene Alternativen eingebracht.

Die Priorisierung für die Abarbeitung der einzelnen Verwaltungsleistungen im Rahmen der OZG-Umsetzung bis Ende 2022 nehmen die Bundesbehörden bzw. die Federführer der Themenfelder bei Leistungen im Vollzug der Länder und Kommunen eigenständig vor. Die Priorisierung der Leistungen ist auf der OZG-Informationsplattform für die föderalen Typ 2-5 verfügbar (https://informationsplattform.ozg-umsetzung.de).

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