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Entscheidungen des Staatssekretärsausschusses

Der Staatssekretärsausschuss Digitale Verwaltung steuert unter Vorsitz des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik das Programm „Digitale Verwaltung 2020“. Im Rahmen seiner Sitzungen entscheidet er über Ziele und Ausgestaltung des Programms.

Operationalisierte Ziele - Aktionsplan E-Akte:

Beschluss vom 3. März 2015:

Der Staatssekretärsausschuss beschließt die in der Anlage ausgeführten operationalisierten Ziele zum Aktionsplan E-Akte.

Anlagen:

Operationalisierte Ziele - De-Mail als IT-Verfahren und Anbindung der Behörden

Beschluss vom 3. März 2015:

  1. Das zentrale De-Mail-Gateway im IVBB wird Mitte März 2015 in Betrieb genommen.
  2. Alle Behörden und Einrichtungen des Bundes (mit Zugriff auf das zentral im IVBB betriebene De-Mail-Gateway) streben eine schnelle Anbindung an das zentrale Gateway an. Spätestens bis Mitte März 2016 verfügen sie über ein De-Mail-Konto.

Anlagen:

Operationalisierte Ziele - Empfang, Verarbeitung und Versendung elektronischer Rechnungen

Beschluss vom 4. September 2015:

  1. In Umsetzung der RL 2014/55/EU wird die Bundesregierung bis zum 27. November 2018 verbindliche Regelungen erlassen, die den Austausch von Rechnungen in elektronischer Form mit öffentlichen Auftraggebern des Bundes vorschreiben. Diese Zielvorgabe bezieht sich sowohl auf Rechnungen, die Bundesstellen gestellt werden, als auch auf Rechnungen (exkl. Bescheide), die öffentliche Auftraggeber des Bundes stellen.
  2. In Umsetzung der RL 2014/55/EU ist bis 27. November 2018 zu gewährleisten,
    a) dass die für die Rechnungserstellung standardisiert zu verwendenden Datenformate zur Verfügung stehen und
    b) dass die für die Rechnungserstellung standardisiert zu verwendenden Datenformate über den IT-Planungsrat, ggf. durch einen entsprechenden Standardisierungsauftrag an die Koordinierungsstelle für IT-Standards, mit den Anforderungen der Länder abgeglichen werden.
  3. BMI wird bis zum 31. Dezember 2015 ein Betriebskonzept inkl. einer Abschätzung des Finanzierungsbedarfs für die Bundesverwaltung und einer Zeitplanung vorlegen, das unter Berücksichtigung der abgestimmten Festlegungen des Eckpunktepapiers zum E-Rechnungs-Gesetz auch ein Referenzmodell für die Umsetzung des elektronischen Rechnungsaustauschs innerhalb der von der RL 2014/55/EU gesetzten Frist enthalten wird. Die Prüfung der Frage, ob auch unterschwellige Vergaben in den Anwendungsbereich der Richtlinienumsetzung einzubeziehen sind, wird der Ressortabstimmung über den bis zum 1. Quartal 2016 vom BMI vorzulegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung vorbehalten.
  4. Die sich aus der Umsetzung der RL 2014/55/EU ergebenden Kosten werden entsprechend der im Programm Digitale Verwaltung 2020 abgestimmten Regelung finanziert (Nr. 3.3).

Anlagen:

Evaluierungsbericht 2016 zum Regierungsprogramm Digitale Verwaltung 2020

Beschluss vom 28. April 2017:

Der Staatssekretärsausschuss beschließt den in der Anlage ausgeführten Evaluierungsbericht 2016 zur Digitalen Verwaltung 2020.

Anlagen:

Projekt Bundesredaktion für Leistungs-, Formular- und Prozessinformationen

Beschluss vom 7. September 2017

Die Ressorts stimmen der Konzeption Bundesredaktion - Leistungsinformationen zu.

Anlagen:

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