Nachhaltigkeit von Verwaltungshandeln
Ein Leitprinzip der Bundesregierung ist eine Entwicklung mit Blick auf die Dimensionen der Nachhaltigkeit (Wirtschaft, Umwelt, Soziales). Veränderungen sollten sich auch unter dem Druck begrenzter Ressourcen an diesem Leitprinzip orientieren. Es verlangt, Entscheidungen an der Erreichung einer langfristigen Tragfähigkeit auszurichten.
Die Bundesverwaltung muss sich der Frage stellen, welche Folgen das Prinzip der Nachhaltigkeit für ihr Handeln hat und wie die Funktionsfähigkeit der Verwaltung vor dem Hintergrund anderer gesellschaftlicher Entwicklungen dauerhaft gesichert bzw. verbessert werden kann. Personalgewinnung und -qualifizierung sind zwei Stichworte, die in diesem Zusammenhang eine bedeutende Rolle spielen.
Die Bundesregierung erarbeitet derzeit im Rahmen der Weiterentwicklung der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie ein Maßnahmenprogramm nachhaltige Bundesregierung/nachhaltige Verwaltung, das vom Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung beschlossen werden soll.2
[2] Fertigstellung ist bis spätestens Dezember 2010 vorgesehen.